Kanzlei für Arbeitsrecht in Bamberg

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Bamberg

Kündigung? Mobbing? Abmahnung? Wir stehen an Ihrer Seite.

Ihre strategischen Vorteile mit der Kanzlei Urbanik

Unsere Rechtsanwälte vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die doppelte Perspektive verschafft uns tiefen Einblick in beide Seiten eines arbeitsrechtlichen Konflikts – ein entscheidender Vorteil, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder die Gestaltung wasserdichter Verträge geht.

Wir verbinden fundiertes Fachwissen mit pragmatischem Verhandlungsgeschick und schneller Reaktionsfähigkeit, damit Sie in kritischen Situationen sofort die passende Strategie erhalten.

Typische Fälle, die wir regelmäßig lösen

Kündigung

Wir prüfen die Rechtslage, verhandeln mit der Gegenseite und maximieren Ihre Abfindung.

Mobbing

Diskret und konsequent setzen wir Ihre Ansprüche gegen Vorgesetzte oder Kollegen durch.

Arbeitszeugnis

Ein zu schlechtes Zeugnis? Wir erwirken eine faire und wohlwollende Formulierung.

Lohn / Gehalt

Offene Forderungen? Wir setzen Ihre Ansprüche schnell und rechtssicher durch.

Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Verena Stößel

RAin Verena Stößel

Angestellte Rechtsanwältin · Arbeitsrecht

  • führt Kündigungsschutz­prozesse in allen Instanzen,
  • erstreitet faire Arbeitszeugnisse vor Gericht und
  • setzt Lohn­ und Gehalts­ansprüche effizient durch.

Rechtsanwalt David Urbanik

RA David Urbanik

Rechtsanwalt · Arbeitsrecht

  • vertritt Mandanten mit langjähriger Prozess­erfahrung in komplexen Arbeitsrechtsstreitigkeiten,
  • prüft und gestaltet Arbeits- und Geschäftsführer­verträge rechtssicher und
  • berät und vertritt Mandanten bei Aufhebungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen

Schnell handeln bei Kündigung!

Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen. Verpassen Sie die Frist nicht – wir sichern Ihre Rechte.

Warum Mandanten uns wählen

  • Erfahrenes, eingespieltes Team – beide Seiten des Arbeitsrechts im Blick
  • Persönliche Betreuung durch im Arbeitsrecht praktizierende Anwälte
  • Reaktionszeit < 24 h bei dringenden Anliegen
  • Strategische & effiziente Konfliktlösung statt endloser Prozesse

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?

Nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung bleiben für eine Kündigungsschutzklage. Danach kann die Kündigung grundsätzlich nicht mehr angegriffen werden.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch – wir prüfen Ihre Chancen und verhandeln für Sie.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir klären die Kosten transparent.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns kurzfristig zurück.

    Kontaktieren Sie uns - wir rufen Sie unverzüglich zurück