Rechtsanwaltsgebühren
Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist uns besonders wichtig. Dazu gehört für uns auch eine faire, transparente und verständliche Vergütung – denn nur so entsteht eine gute Basis für eine erfolgreiche Mandatsbeziehung.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bei gerichtlicher Vertretung und weiteren Dienstleistungen. Maßgeblich für die Berechnung der Gebühren ist der sogenannte Gegenstandswert oder Streitwert – also der Betrag, den der Kläger gegen den Beklagten geltend macht. Das RVG legt genau fest, welche Gebühren anfallen und wie deren Höhe berechnet wird.
Kompetente Rechtsberatung
Nicht selten kommen Mandanten auf einen Rechtsanwalt erst zu, wenn ihnen keine andere Möglichkeit mehr bleibt. Ein Grund für die bestehende Angst ist die Unklarheit über entstehende Kosten und die Befürchtung, dass nicht transparente, vielleicht auch viel zu hohe Gebühren mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen verbunden sein könnten.
Tatsächlich muss qualitativ hochwertige anwaltliche Tätigkeit keineswegs unbezahlbar sein. Über die voraussichtlich in Ihrem Fall entstehenden Kosten klären wir Sie daher gerne jederzeit und unverbindlich auf. Uns ist es wichtig, hochwertige anwaltliche Dienstleistungen zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Was, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben?
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die für Ihren Fall greift, übernimmt diese in der Regel die Kosten des Rechtsstreits sowie der außergerichtlichen Beratung und Vertretung – natürlich innerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs.
Selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer, damit Sie sich entspannt auf die Lösung Ihres Problems konzentrieren können.
Ihre weiteren Fragen beantworten wir gerne unter:
Falls wir einmal telefonisch nicht erreichbar sind, nutzen Sie doch bitte unser praktisches Kontaktformular.